Checkliste Todesfall

(nach eigener Erfahrung)

1. Sofort nach Eintreten des Todes

  • Der Totenschein wird ausgestellt, von einem Arzt zu Hause oder im Krankenhaus. Klären Sie die Möglichkeit der Organspende!
  • Falls es sich um einen Unfalltot handelt, sollte eine bestehende Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt.
  • Engste Angehörigen benachrichtigen.
  • Wichtige Unterlagen des Verstorbenen zurechtlegen, wie z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Verfügungen, Vollmachten, Verträge, Testament.

2. Sobald wie möglich

  • Einen Friedhof und ein Grab auswählen.
  • Ein Bestattungsinstitut wählen (am Ort des Todesfalls). Ein Bestatter übernimmt viele Aufgaben: er soll Ihr Begleiter, Berater und Organisator sein.

Welche Dokumente benötigt werden, wird Ihnen mitgeteilt.

Normalerweise wird der Bestatter mit Ihnen Folgendes besprechen bzw. übernehmen:

Form der Bestattung (Erd-, Feuer-, Seebestattung), Beratung über die Friedhofswahl, Wahl des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, des Grabkreuzes, der Grabbeigaben, Veranlassung der Einäscherung in einem Krematorium bei Feuerbestattung, Termin der Beerdigung, Überführung des  Leichnams in die Leichenhalle, Ablauf und Inhalte der Trauerfeier mit Beisetzung, Schalten einer Traueranzeige in der Tageszeitung, Trauerkarten und Sterbebilder gestalten, Trauerfeier-und Trauerrede planen (Pfarrer/in oder Freiredner/in bei Konfessionslosen), Antrag auf einen 3-monatigen Rentenvorschuss (bei Hinterbliebenen, deren Ehepartner schon Rentenbezüge erhalten hat).

  • Kostenübernahme der Beerdigung klären: eventuell ist eine Sterbegeldversicherung vorhanden?
  • Der Sterbefall muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Todesfall dem Standesamt gemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem der Todesfall eingetreten ist. Meist übernimmt diese Meldung Ihr Bestattungsinstitut. 

Das Standesamt benachrichtigt in der Regel:

  • das Einwohnermeldeamt
  • das Nachlassgericht/Notariat,
  • das Finanzamt

Daraufhin wird die Sterbeurkunde ausgestellt und Sie bekommen mehrere Exemplare (Ausführungen) zugesandt. Da Sie für Kündigungen und die Abwicklung für z.B. Bankgeschäfte und andere Institutionen jeweils eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde benötigen, sollten Sie zwischen fünf und zehn Kopien beantragen (Exemplare für die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse und das Sozialamt stellt das Standesamt gebührenfrei aus, weitere sind kostenpflichtig). In den meisten Fällen ist eine einfache Kopie für eine Kündigung bzw. Abmeldung ausreichend.

Zusätzliche beglaubigte Kopien können nachbestellt werden.

  • Das Nachlassgericht wird normalerweise vom Standesamt informiert und wird sich bei Ihnen mit einem von Ihnen auszufüllenden Formular melden. Im Idealfall ist ein Testament beim Notar hinterlegt. Wer ein aktuelles Testament oder ein Schriftstück mit dem letzten Willen des Verstorbenen auffindet oder besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, es dem Nachlassgericht unmittelbar nach Kenntnis des Todesfall zukommen zu lassen. Bei fehlendem Testament klärt das Nachlassgericht die gesetzliche Erbfolge. Dazu wird ein Erbschein beantragt.
  • Sonstige Benachrichtigungen: Arbeitgeber des/r Verstorbenen, Verwandte , Freunde, Bekannte.    

3. Bis zur Trauerfeier

  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer/in oder Trauerredner/in.
  • Geplante Traueranzeige Korrektur lesen (Tageszeitung sendet einen Vorschau-Druck).
  • Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab bei einer Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen) 
  • Trauerkleidung aussuchen
  • Ein Restaurant für das Traueressen nach oder ein Café für den Beerdigungskaffee nach der Beerdigung reservieren

4. Nach der Trauerfeier

Ggf. Danksagungskarten versenden oder eine Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben

  • Kündigen/Abmelden: z.B. Krankenkasse, Rentenkasse, Versicherungen, Bank, Auto, Mietvertrag, Mitgliedschaften, Abos, Kundenkarten, Online Accounts (Social Media wie Facebook, Twitter), Handy, Ärzte u.a.
  • Tipp: einen Ordner mit wichtigen Dokumenten rund um den Todesfall und Beerdigung anlegen (z.B. mit Sterbeurkunden, Korrespondenz) 
  • Nach einer Testamentseröffnung wird ein Erbschein beantragt, wenn kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
  • Bei Witwen und Witwern: Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente bei der zuständigen Rentenversicherung.
  • Sobald die Blumenkränze auf dem Grab verwelkt sind, sollte es aufgeräumt und gesäubert werden; eine laufende Grabpflege geplant werden: entweder eigenständig oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen.

5. Langfristig

  • In der Regel wird erst nach sechs bis zwölf Monaten ein Steinmetz mit der Gestaltung und dem Setzen des Grabsteins  beauftragt (bis dahin steht normalerweise ein Grabkreuz aus Holz auf dem Grab).
  • Evtl. für die Trauerbewältigung Hilfe suchen.
  • Ggf. Leben neu strukturieren, Wohnung auflösen.

6. Kosten einer Beerdigung durchschnittlich

Eine traditionelle, angemessene Bestattung mit allem „drum und dran“ wie  Beisetzung, Trauerfeier, Friedhofsgebühren, Grabstein kann 10.000 Euro kosten. Natürlich kann sich der Preis nach unten und oben bewegen, ganz nach den individuellen Wünschen.

Falls man sich eine Beerdigung nicht leisten kann

Die Bestattungspflicht in Deutschland besagt, dass eine verstorbene Person bestattet werden muss. Wenn der Nachlass des/r Verstorbenen die Kosten einer Beerdigung nicht decken kann und sie für die Hinterbliebenen/Verpflichteten, wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern nicht zumutbar sind, kann ein Antrag auf Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Hier beschränken sich allerdings die Leistungen auf das Nötigste, eine einfache, aber würdige Bestattung wird übernommen. Kosten für eine Trauerfeier und dauerhafte Grabpflege werden nicht gezahlt.